Brandentwicklung
Was Sie über die Entwicklung von Bränden wissen sollten!
2 Menschen verlieren jeden Tag in Deutschland ihr Leben durch einen Brand.
25000 Kubikmeter Rauch entwickeln sich, wenn eine gewöhnliche Schaumstoffmatratze in Brand gerät. Das entspricht dem Volumen von rund 30 Einfamilienhäusern.
4 Minuten bleiben im Schnitt zur Flucht, wenn ein Brand ausbricht. Eine Rauchvergiftung kann nach 2 Minuten tödlich sein.
100 Gramm Kunststoff reichen aus, um eine 80 Quadratmeter große Wohnung vollständig in Rauch zu hüllen – also etwa ein brennendes Telefon.
Der Landesfeuerwehrverband informiert über die Rauchmelderpflicht unter www.lfv-rlp.de (Rubrik Rauchmelder). Der Eigentümerverband Haus und Grund hat zur Rauchmelderpflicht ein Merkblatt konzipiert. Es ist kostenfrei zu bestellen, per E-Mail an info@ hausundgrund-rlp.de oder per Fax an 06131/619 868.
Nahe Zeitung vom Samstag, 19. Mai 2012, Seite 26
Rauchmelderpflicht
Rauchmelder retten Menschenleben
Land verpflichtet Immobilienbesitzer zum Nachrüsten:
Kleines Gerät ist ab 12. Juli in jedem Haushalt Vorschrift
Als erstes Bundesland führte Rheinland-Pfalz 2003 eine Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten ein. Doch nun sind neben Bauherren auch Mieter und Wohnungseigentümer in der Pflicht: Am 12. Juli endet eine Übergangsfrist, bis zu der auch bestehende Wohnungen mit Rauchmeldern nachzurüsten sind – höchste Zeit, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Welche Räume müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein?
Die Landesbauordnung (Paragraf 44, Absatz 8) schreibt vom 12. Juni an für jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg zum Verlassen der Wohnräume dient, einen Rauchmelder vor. Keine Pflicht besteht dagegen für Küchen, wo oft Brände entstehen. Ein Rauchmelder eignet sich hier nicht, weil aufsteigender Dampf des Herds oder aus der geöffneten Spülmaschine den Alarm auslösen könnte. Hier empfehlen sich Hitzemelder, die im Fachhandel erhältlich sind.
Welche Geräte sind zugelassen?
Es gibt batteriebetriebene Rauchwarnmelder und solche zum Anschluss ans Stromnetz. Beide Typen sind zugelassen, sofern sie der Deutschen Industrienorm DIN 14604 entsprechen. Der akustische Alarm wird jeweils am Gerät ausgelöst. Für Schwerhörige bieten sich optische Melder oder Vibrationsmelder an.
Worauf muss ich beim Kauf achten?
Einfache Rauchmelder mit einer 9-Volt-Blockbatterie sind im Elektrofachhandel bereits ab 5 Euro zu haben. Das Forum Brandrauchprävention und der Deutsche Feuerwehrverband empfehlen, beim Kauf auf Qualität zu achten. Rauchmelder mit dem VdS-Siegel sind in der Regel mit einer langlebigen Batterie ausgestattet und weniger störanfällig. Weitere Qualitätsmerkmale sind eine Bereitschaftsanzeige (blinkende Diode), ein Batterieselbsttest (piept, wenn die Batteriespannung abfällt) und eine Betriebsprüftaste (Testalarm). Otto Fürst, Präsident des Landesfeuerwehrverbands Rheinland-Pfalz, empfiehlt Rauchmelder, die sich per Funk untereinander vernetzen lassen. „Dann ist der Alarm im Notfall in allen Räumen zu hören. Und das nachträgliche Verlegen von Leitungen ist ohnehin oft nur noch mit großem Aufwand möglich.“ Solche Geräte kosten zwischen 60 und 90 Euro.
Wer ist für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich?
Wer zahlt?
Zuständig für den Einbau ist der Immobilieneigentümer/Vermieter. Er darf diese Pflicht bei bestehenden Mietverträgen nicht einfach auf den Mieter übertragen. Auch Kosten, die für Reparatur, Austausch und Wartung der Rauchmelder anfallen, hat der Eigentümer zu tragen. Der Umfang der Wartung richtet sich nach den Angaben des Herstellers.
Wer muss den Betrieb der Rauchmelder gewährleisten?
Auch hier liegt die Pflicht letztlich beim Wohnungseigentümer. Falls er die Kosten für die Wartung und den Betrieb (also Strom- oder Batteriekosten) „abwälzen“ will, muss er das im Mietvertrag festhalten, da sie nicht unter die üblichen Nebenkosten fallen. Bei bestehenden Mietverhältnissen muss der Vermieter das Einverständnis des Mieters einholen.
Wer zahlt im Fall eines Fehlalarms?
Rückt die Feuerwehr fälschlicherweise an, ist das kostspielig: 1500 bis 2000 Euro sind schnell fällig. „Einen Anspruch auf Kostenersatz erhebt die Kommune im Regelfall aber nur bei Vorsatz oder wenn die Feuerwehr wider besseres Wissen alarmiert wurde“, berichtet Otto Fürst aus Erfahrung. Teuer kann's trotzdem werden, wenn die Feuerwehr sich Zugang in eine leere Wohnung verschaffen und dafür etwa eine Tür aufbrechen muss. Auf diesem Schaden bleibt der Wohnungseigentümer dann sitzen.
Wer kontrolliert, ob das neue Gesetz auch eingehalten wird?
Hier liegt die Krux der Verordnung: Während in Neubauten der Einbau von Rauchmeldern durch die Bauabnahme kontrolliert wird, legt die Landesbauordnung nicht fest, wer die Ausstattung bestehender Wohnungen überprüfen soll. Der Landesfeuerwehrverband hatte die Schornsteinfeger als Kontrollinstanz vorgeschlagen. „Diese Berufsgruppe hat zu sensiblen Bereichen wie den genannten Privaträumen Zugang, aber das war politisch nicht gewollt“, sagt Verbandspräsident Fürst.
Was droht bei Verstößen für den Versicherungsschutz?
Noch unklar ist, wie die Versicherungen das Thema Rauchmelder handhaben werden. „Vermutlich wird die Abwicklung der Schadensfälle für den Versicherten aber problematisch werden. Denn bricht ein Brand aus, wird sich künftig immer die Frage stellen, ob der Schaden durch einen Rauchmelder hätte minimiert oder gar verhindert werden können“, erklärt Fürst. Er geht davon aus, dass dies zur freiwilligen Selbstkontrolle führen wird.
Nahe Zeitung vom Samstag, 19. Mai 2012, Seite 26